Krankenbesuch, Krankenkommunion und Krankensalbung

Bitte scheuen Sie sich nicht, um einen Besuch unseres Pfarres zu bitten, denn das Sakrament der Krankensalbung schenkt Kraft und Trost in schwerer Krankheit, aber auch Anteil am Heiligen Geist und dem Kreuz Christi. Man sollte dieses Sakrament nicht erst - wie früher üblich - verlangen, wenn der Tod nahe steht. 

Die Krankensalbung soll nach der Beichte empfangen werden. Im Anschluss an die Krankensalbung ist je nach Gesundheitszustand der Empfang der Heiligen Kommunion möglich. 


Bitte melden Sie sich hierzu in unseren Pfarrbüros oder per E-Mail/Kontaktformular, wenn Sie oder ein Angehöriger von Ihnen die Krankenkommunion wünschen/wünscht. 


Den Krankenbesuch macht unser Pfarrer Kowalczyk.

Sakramentale Handlung und Form

Gesalbt werden Stirn und Hände des Kranken, im Notfall genügt die Salbung der Stirn oder, falls das durch besondere Umstände nicht möglich sein sollte, eine andere, besser geeignete Stelle des Körpers. Zur Salbung mit dem Krankenöl spricht der Priester: „Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes: Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf.“

Nach dem außerordentlichen Usus ist die Salbung der Sinne vorgesehen: gesalbt werden die Sinnesorgane (Augen, Ohren, Nase, Mund, Hand, Füße) mit dem Öl oder – falls dies nicht möglich ist – die Stirn. Der Priester spricht die Worte „Durch diese heilige Salbung und seine mildreichste Barmherzigkeit lasse dir der Herr nach, was du durch das Sehen (Hören, Riechen, Schmecken und Reden, Berühren, Gehen) gesündigt hast. Amen“; bei Salbung der Stirn wird diese Formel abgeändert „… was immer du gesündigt hast“.

Materie der Krankensalbung

Bei der Krankensalbung wird nicht Chrisam, sondern Krankenöl (geweihtes Olivenöl, im Notfall ein anderes Pflanzenöl) verwendet. Dieses Krankenöl (lat.: oleum infirmorum) wird jedes Jahr in der Chrisammesse am Morgen des Gründonnerstags oder an einem früheren osternahen Tag vom Bischof in Konzelebration mit seinem Presbyterium geweiht und danach in die Pfarreien der Diözese verteilt. Dort soll es, zusammen mit den anderen Heiligen Ölen zu Beginn der Messe vom Letzten Abendmahl am Gründonnerstag oder zu einem anderen geeigneten Zeitpunkt feierlich in die Kirche hineingetragen und seine Bedeutung der Gemeinde jährlich aufs Neue erklärt werden. Sowohl die Chrisammesse als auch die heiligen Öle selbst sind Sakramentalien.

Der Bischof kann das Krankenöl in jeder von ihm geleiteten Feier der Krankensalbung weihen. In Notsituation darf jeder Priester, der die Krankensalbung vollzieht, innerhalb dieser Feier das Krankenöl weihen.

Spender der Krankensalbung

Das Sakrament wird durch den zuständigen Pfarrer gespendet. Kann die Erlaubnis des Ortsbischofs angenommen werden, dürfen es auch andere Priester spenden. Im Notfall darf und soll dieses Sakrament jedoch jeder Priester spenden.

Versehgang

Wird die Krankensalbung Sterbenden gespendet, so wird der Kranke, soweit er hierzu jeweils noch in der Lage ist, auch mit den Sakramenten der Buße (vor der Krankensalbung) und der als Wegzehrung gespendeten Kommunion (nach der Krankensalbung) versehen (daher der Name „Versehgang“). Gemäß vom Papst erteilter Vollmacht spendet der Priester zusätzlich den mit vollkommenem Ablass verbundenen apostolischen Segen. Man spricht in diesen Fällen auch von den Sterbesakramenten.

In früheren Jahren ging in ländlichen Gebieten bei einem solchen Versehgang der Priester in Begleitung eines Ministranten in Chorkleidung zum Haus des Kranken, der Ministrant trug ein Licht und eine kleine Schelle, um Entgegenkommende auf die Gegenwart des Allerheiligsten aufmerksam zu machen. Heute kommt der Priester meist allein ins Haus, zur Spendung der Krankensalbung soll sich aber, wo immer möglich, eine kleine Gemeinde versammeln. Im Haus des Kranken soll, wenn möglich, ein mit einem weißen Tuch bedeckter Tisch für die Heiligen Öle, Kerzen und ein Gefäß mit Weihwasser mit Aspergill oder einem Zweig zum Besprengen mit Weihwasser bereitgestellt werden. Hierzu war vielfach in den Familien eine sogenannte Versehgarnitur mit den nötigen Ausstattungsgegenständen vorhanden.