Pfarrgemeinderat

Im Rahmen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) wurde der Beschluss gefasst, Pfarrgemeinderäte einzurichten.


Der Pfarrgemeinderat wird alle vier Jahre neu gewählt, wobei die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter kraft Amtes dazugehören. 


Das Dekret über das Apostolat der Laien regt die Einrichtung beratender Gremien in den Pfarrgemeinden an. In dieser Entwicklung zeigt sich auch der Wandel von der ausschließlich pastoral versorgten zur mit sorgenden Gemeinde. 


Bei der Gestaltung des Gemeinde- und Pastoralverbundlebens spielt der Pfarrgemeinderat eine wichtige Rolle, denn er hat den Überblick über das Leben der gesamten Pfarrgemeinde und steuert ihre Entwicklung. Aber auch nach außen soll die Gemeinde vom Pfarrgemeinderat vertreten werden, dessen weitere Aufgabe es ist die Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit darzustellen.


Bei den regelmäßig stattfindenden Pfarrgemeinderats-Sitzungen werden anstehende Entscheidungen besprochen, Weichen für die Zukunft gestellt, die Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen Vertretern abgesprochen und verschiedene Kirchen- und Gemeindefeste organisiert.  


Der PGR sorgt aber auch dafür, dass Glaube aktiv zur Sprache kommt, Glaubenserfahrungen ausgetauscht werden und vielfältige Ausdrucksformen des Glaubens in der Pfarrei gelebt und erfahren werden können.


Um seine Arbeit leisten zu können, bildet der Pfarrgemeinderat Ausschüsse - etwa zu den Themenbereichen Mission, Liturgie, Caritas, Medien und Gemeindeleben. In diese Ausschüsse können auch Nichtmitglieder berufen werden.