Verwaltungsrat

Mit der Gründung einer Kirchengemeinde ist rechtlich auch immer die Berufung eines Verwaltungsrates verbunden. 


Der Verwaltungsrat verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und vertritt die Gemeinde als Körperschaft öffentlichen Rechts juristisch nach außen.


Die Arbeit und Befugnisse des Gremiums unterliegen dem Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens in der Diözese Fulda (Kirchenvermögensverwaltungsgesetz - KKV). So hat der Verwaltungsrat gegenüber dem Bischöflichen Generalvikariat die Aufgabe, Rechenschaft über die Verwaltung des Kirchenvermögens zu geben. Er führt das Vermögensverzeichnis, in dem Bestand und Veränderungen des Vermögens ausgewiesen werden. 


Der Verwaltungsrat beschließt einen Haushaltsplan für jedes kommende Haushaltsjahr unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen und stellt für das jeweils vergangene Haushaltsjahr die Jahresrechnung fest. Die Prüfung und Genehmigung erfolgt durch die Bischöfliche Behörde. 


Im Übrigen ist der Verwaltungsrat für alle Angelegenheiten der Gemeinde mit finanziellen Auswirkungen zuständig. Darüber hinaus ist er mitverantwortlich für die Planung, Durchführung und Finanzierung von Umbau- und Renovierungsarbeiten der Kirche, des Pfarrhauses und Pfarrzentrums. Die Rechnungsführung überträgt er einem Rendanten und überwacht dessen Arbeit. 


Der Verwaltungsrat besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzenden sowie einer bestimmten Anzahl von der Pfarrgemeinde gewählten Mitgliedern. Nach jeder Wahl wählt der Verwaltungsrat aus den Mitgliedern einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden im Verhinderungsfall vertritt. Das Amt der gewählten Mitglieder dauert 6 Jahre. Nach jeweils 3 Jahren scheidet die Hälfte aus. Danach ist die Zahl der ausgeschiedenen Mitglieder neu zu wählen.